§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Ökumenisches Forum Berlin-Marzahn e.V."
Er hat seinen Sitz in Berlin.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Aufgaben

2.1. Der Verein fördert kirchliche Zwecke. Er fördert damit ökumenische Aufgaben in Kirchengemeinden; er setzt sich für Hilfen in den Entwicklungsländern ein, unterstützt ökumenische Entwicklungsdienste, fördert Partnerschaften mit Gemeinden und Kirchen in anderen Ländern, ist um diakonische Aufgaben an Benachteiligten bemüht.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
2.1.a Teilnahme an Hilfs- und Entwicklungsprojekten, insbesondere der Gossnerkirche in Indien, sowie anderen Partnerkirchen und Entwicklungsdiensten in Asien und Lateinamerika.
2.1.b Partnerschaften, Besuchskontakte, zwischen Menschen in Marzahn und Interessierten in Ost- und Westeuropa.
2.1.c Beratungs- und Hilfsprojekte für Übersiedler, Asylanten und andere Bedürftige zur Erleichterung des Einlebens in unsere gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie:
- Hilfen bei Besuchen in Ämtern und Behörden einschließlich Sprachmittlung,
- Hilfen bei der Beschaffung von Möbeln zur Wohnungseinrichtung,
- Organisation von Patenschaften,
- Durchführung von Sprachkursen,
- Durchführung von Veranstaltungen, um soziale Kontakte zu einheimische Familien zu ermöglichen.
2.1.d Teilnahme und Mitgestaltung von Projekttagen in Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ökumenischen Forums Berlin-Marzahn e.V. z.B. aus Japan, Vietnam und den USA informieren dabei über gesellschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten in ihren Ländern.
Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlicher Nationalität und Religion werden durch Angebote wie Spiel, handwerkliche Tätigkeiten und Zubereitung länderspezifischer Gerichte an fremde Kulturen und Lebensgewohnheiten herangeführt. Ziel ist, sie damit vertraut zu machen und Vorurteile zu überwinden.
2.1.e Projekte zur Begegnung von ausländischen und deutschen Mitbürgern im Rahmen von Tages- sowie Wochenendveranstaltungen, in denen über Verschiedenartigkeiten und Gemeinsamkeiten gearbeitet wird, um das unmittelbar-miteinander-leben dabei einzuüben.
2.1.f Informationstagungen und Seminare zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit.
2.2. Der Verein Ökumenisches Forum Berlin-Marzahn e.V. ist eine ökumenische Einrichtung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg; er arbeitet mit ökumenischen Arbeitsgemeinschaften und Dienststellen auf Kirchenkreisebene und in der Landeskirche zusammen und weiß sich durch den Ökumenischen Rat der Kirchen vertreten.
2.3. Für die in 2.1 genannten Aufgaben beruft der Verein einen Leiter/eine Leiterin und stellt hauptamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen an. Diesen gibt er eine Arbeitsordnung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von 1977 sowie der Zwecke der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaften als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
3.3. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 4 Mitgliedschaft

4.1. Mitglieder können alle volljährigen natürlichen Personen sowie juristische Personen werden.
4.2. Über die Aufnahme von Mitgliedern, die eine schriftliche Beitrittserklärung unter Anerkennung der Satzung voraussetzt, entscheidet der Vorstand.
4.3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärungen oder Ausschluss. Der Austritt kann nur mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Jahresende durch schriftliche Erklärung erfolgen.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid nach Anhörung des betroffenen Mitgliedes. Das Mitglied hat Einspruchsrecht bei der Mitgliederversammlung.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitglieder und der Vorstand.
5.1. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beratung über Aufgabenstellung (§ 2) des Vereins
- Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für zwei Jahre
- Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungen
5.1.2 Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
5.1.3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder anwesend ist.
5.1.4. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich durch der Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
5.1.5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
5.1.6. Über die Sitzung der Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt. Das Protokoll ist von der/dem Vorsitzenden des Vorstandes, einem weiteren Mitglied des Vorstandes und der/dem Protokollführerin/Protokollführer zu unterzeichnen.
5.2. Der Vorstand
besteht aus der/dem Vorsitzenden, einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter und bis zu vier Mitgliedern. Sie sollen in der Regel Glieder der beteiligten Kirchengemeinden sein. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Den Vorstand gemäß § 26 BGB bildet der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in.

§ 6 Beiträge und Pflichten

Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 3,- € pro Monat. Über die Änderung des Mindestbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung; sie beschließt auch die Mitgliedsbeiträge für juristische Personen. Ausnahmen von dieser Bestimmung kann der Vorstand zulassen.
Tätige Mithilfen für die ökumenischen Arbeiten des Vereins werden begrüßt.

§ 7 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für den steuerbegünstigten Zweck "Brot für die Welt" zu verwenden hat.


Diese veränderte Satzung wurde am 26. April 1999 von der Mitgliederversammlung des "Ökumenischen Forums Berlin-Marzahn e.V." angenommen.

Orthografische Korrekturen 28.11.2002